Allgemeine Geschäftsbedingungen Fahrkurse G40 (AGB G40)

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen G4 (AGB G40) gelten für sämtliche G40-Kurse, welche die Trigan Weiterbildung GmbH durchführt.

Teilnahmebedingungen

  • Führerausweis Kat. G oder höher
  • Am ersten Kurstag: Mitführen eines eigenen landwirtschaftlichen Motorfahrzeuges (Traktor 30 km/h oder 40 km/h) mit Sicherheitskabine oder Überrollbügel.
  • Am zweiten Kurstag: zusätzlich einen landwirtschaftlichen Anhänger mit durchgehender Anhängerbremse (Garantie-gewicht mind. 3'500 kg).
  • Die Fahrzeuge müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein und den SVG-Vorschriften entsprechen.*
  • Der Teilnehmer muss das Fahrzeug beherrschen und über die nötigen Kenntnisse für eine sichere Bedienung der Fahrzeuge verfügen. *

* Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, wird der Teilnehmer nicht zum Kurs zugelassen.

 

Bei groben Verstössen gegen die Anweisungen des Instruktors oder die allgemeinen Regeln der Trigan Weiterbildung GmbH können Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden – ohne Anspruch auf Rückzahlung des Kursgeldes.

Ausnahmebewilligung

Der Kursteilnehmer erhält einen Monat vor dem ersten Kurstag eine persönliche Ausnahmebewilligung von der Trigan Weiterbildung GmbH, welche ihn berechtigt, in Verbindung mit dem Führerausweis Kat. G einen landwirtschaftlichen Traktor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h zu Ausbildungszwecken zu führen. Anhänger dürfen ausschliesslich auf dem direkten Weg zum Kursort und während des Kurses mitgeführt werden.

Anmeldung, Leistung, Zahlung

Mit der schriftlichen Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer unsere AGB G40. Die Anmeldung wird mit Versanddatum unserer Kurseinladung für den Teilnehmer verbindlich. Für die vertragliche Leistung gilt die Beschreibung gemäss Angebot (Merkblatt G40). Die Kurskosten sind vor Kursbeginn zu bezahlen.

Versicherung

Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Der Kursteilnehmer ist für eine ausreichende Versicherungsdeckung selber verantwortlich.

Verpflegung

Die Verpflegung an beiden Kurstagen wird durch den Instruktor vor Ort organisiert und ist durch den Teilnehmer zu bezahlen.

Annulationsbedingungen

  • Die Abmeldung von einem Kurs (Kündigung) muss schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen.
  • Bei einer Abmeldung bis 10 Tage vor Kursbeginn wird für den administrativen Aufwand ein Unkostenbeitrag von Fr. 60.– verrechnet.
  • Bei einer Nichtabmeldung von weniger als 10 Tagen wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 150.– verrechnet.
  • Bei Nicht-Abmeldung/Nicht-Erscheinen am Kurstag (Ausnahme ärztliches Zeugnis) wird das volle Kursgeld fällig.

Die Trigan Weiterbildung GmbH behält sich das Recht vor, Kurse aus technischen, sicherheits- oder witterungsbedingten Gründen zu annullieren. In diesem Fall werden den Angemeldeten Ersatz-Kursdaten angeboten oder das gesamte Kursgeld zurückerstattet.

Kursbestätigung — Eintrag Kat. G40

Nach erfolgreicher Absolvierung des Fahrkurses wird dem Teilnehmer eine Kursbescheinigung überreicht. Die Trigan Weiterbildung GmbH meldet den Teilnehmer dem zuständigen Strassenverkehrsamt für den Eintrag der Kat. G40.

Datenschutz

Mit der Zahlung der Rechnung berechtigen Sie die Trigan Weiterbildung GmbH, die Personendaten im Rahmen der Dienstleistung zu verwenden (administrative, statistische Analyse, Marketing) und an Dritte, die mit der Datenverarbeitung beauftragt und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben sowie diese Daten zur Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen der Weiterbildung zu verwenden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Trigan Weiterbildung GmbH ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Sitz der Trigan Weiterbildung GmbH.

 

Frauenfeld, 05/2020