Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen G4 (AGB G40) gelten für sämtliche G40-Kurse, welche die Trigan Weiterbildung GmbH durchführt.
* Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, wird der Teilnehmer nicht zum Kurs zugelassen.
Bei groben Verstössen gegen die Anweisungen des Instruktors oder die allgemeinen Regeln der Trigan Weiterbildung GmbH können Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden – ohne Anspruch auf Rückzahlung des Kursgeldes.
Der Kursteilnehmer erhält einen Monat vor dem ersten Kurstag eine persönliche Ausnahmebewilligung von der Trigan Weiterbildung GmbH, welche ihn berechtigt, in Verbindung mit dem Führerausweis Kat. G einen landwirtschaftlichen Traktor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h zu Ausbildungszwecken zu führen. Anhänger dürfen ausschliesslich auf dem direkten Weg zum Kursort und während des Kurses mitgeführt werden.
Mit der schriftlichen Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer unsere AGB G40. Die Anmeldung wird mit Versanddatum unserer Kurseinladung für den Teilnehmer verbindlich. Für die vertragliche Leistung gilt die Beschreibung gemäss Angebot (Merkblatt G40). Die Kurskosten sind vor Kursbeginn zu bezahlen.
Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Der Kursteilnehmer ist für eine ausreichende Versicherungsdeckung selber verantwortlich.
Die Verpflegung an beiden Kurstagen wird durch den Instruktor vor Ort organisiert und ist durch den Teilnehmer zu bezahlen.
Die Trigan Weiterbildung GmbH behält sich das Recht vor, Kurse aus technischen, sicherheits- oder witterungsbedingten Gründen zu annullieren. In diesem Fall werden den Angemeldeten Ersatz-Kursdaten angeboten oder das gesamte Kursgeld zurückerstattet.
Nach erfolgreicher Absolvierung des Fahrkurses wird dem Teilnehmer eine Kursbescheinigung überreicht. Die Trigan Weiterbildung GmbH meldet den Teilnehmer dem zuständigen Strassenverkehrsamt für den Eintrag der Kat. G40.
Mit der Zahlung der Rechnung berechtigen Sie die Trigan Weiterbildung GmbH, die Personendaten im Rahmen der Dienstleistung zu verwenden (administrative, statistische Analyse, Marketing) und an Dritte, die mit der Datenverarbeitung beauftragt und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben sowie diese Daten zur Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen der Weiterbildung zu verwenden.
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Trigan Weiterbildung GmbH ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Sitz der Trigan Weiterbildung GmbH.
Frauenfeld, 05/2020